Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Ausgabe: Kategoriebild

Steuernews für Ärzte

Tipps zu steuerfreien Benefits für das Ordinationsteam

Teuerungsprämie noch bis Ende 2023 steuerfrei. ...mehr

Praxiszurücklegungen: Entnahme von Ordinationsräumlichkeiten zum Buchwert oder gemeinen Wert?

Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit Gebäudeentnahmen. ...mehr

Sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig?

Welche steuerlichen Abzugsbeschränkungen gelten bei Bewirtungskosten? ...mehr

Was gibt es Neues beim Investitionsfreibetrag?

Eine Gesetzesänderung und zwei neue Verordnungen sind zu beachten. ...mehr

Erkennung Blinddarmdurchbruch

Das Erstgericht bestätigte die Entscheidung. ...mehr

Ab wann fallen Anspruchszinsen an?

Höherer Zinssatz als im Vorjahr ist zu beachten. ...mehr

Bis wann können Einkommensteuervorauszahlungen herabgesetzt werden?

Bis 30.9. können die Einkommensteuervorauszahlungen noch herabgesetzt werden. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2023

Kulturveranstaltungen - Herbst 2023 ...mehr

Erkennung Blinddarmdurchbruch

Justitia

Sachverhalt

Die Klägerin besuchte zweimal an einem Tag die Ambulanz wegen Bauchschmerzen – einmal am Nachmittag sowie am Abend. Sie wurde jeweils untersucht und mit Schmerzmitteln behandelt – die wiederum eine deutliche Besserung zeigten. Eine stationäre Aufnahme erfolgte nicht. Zwei Tage später überwies sie der wegen dieser Beschwerden konsultierte Hausarzt in das Krankenhaus, wo am selben Tag eine Operation erfolgte und ein akuter Blinddarmdurchbruch diagnostiziert wurde.

Daraufhin begehrte die Klägerin Schadenersatz und die Feststellung der Haftung für Folgeschäden. Für die Beurteilung, ob die Ärzte in der Notfallambulanz lege artis behandelt haben, ist ausschlaggebend, ob jene Sorgfalt aufgewendet wurde, welche von einem ordentlichen und pflichtgetreuen Durchschnittsarzt in dieser konkreten Situation erwartet werden konnte.

Rechtliche Beurteilung

Während der ärztlichen Behandlung in der Notfallambulanz bestand noch kein Verdacht einer Blinddarmentzündung und wäre diese auch nicht bei „ganz genauer Untersuchung der Region“ erkennbar gewesen. Der Blinddarmdurchbruch wurde erst intraoperativ erkannt.

Das Erstgericht bestätigte die Entscheidung. Im Ergebnis war daher den behandelnden Ärzten kein Kunstfehler unterlaufen und auch die Aufklärung über eine mögliche Blinddarmentzündung war nicht zu beanstanden.

Stand: 29. August 2023

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

Logo Mag. Barbara Mayerhofer | Salesianergasse 3/II/12 | 1030 Wien | T: +43(0)71 46 412
Mag. Barbara Mayerhofer, Salesianergasse 3/II/12, 1030 Wien, Österreich, Work Tel: Work+43 (0) 1 714 64 12, M: Mobile+43 (0) 664 28 33 426,
Mobile Version Datenschutz
Atikon Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20