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Steuernews für Klienten

ViDA-Richtlinie offiziell verabschiedet

Umfassende Anpassungen im Bereich der Mehrwertsteuer. ...mehr

Welche steuerlichen Änderungen soll das Budgetbegleitgesetz 2025 bringen?

Umfangreiche Änderungen insbesondere in der Grunderwerbsteuer. ...mehr

Deutschland erteilt Homeoffice-Betriebsstätte weitestgehend Absage

Deutsche Finanzverwaltung nimmt umfassend zur Homeoffice-Betriebsstätte Stellung. ...mehr

Anzeigepflichten bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmer

Melde- und Nachweispflichten für ausländische Subunternehmer. ...mehr

Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit

Neues Weiterbildungsmodell tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. ...mehr

Wie hoch wird einmal meine Pension sein?

Aktuelle und künftige Pensionsansprüche online einsehen. ...mehr

Tipps zur Vermeidung von Mikromanagement

Engagierte Mitarbeiter brauchen oft mehr Freiraum. ...mehr

ViDA-Richtlinie offiziell verabschiedet

Finger tippen auf Laptoptastatur

Das ViDA-Reformpaket („VAT in the Digital Age“) der EU wurde am 11.3.2025 vom ECOFIN-Rat offiziell verabschiedet und sieht umfassende Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer vor. Ziel von ViDA ist es, das Mehrwertsteuersystem an die geänderten Erfordernisse der digitalen Wirtschaft anzupassen. Wesentliche Inhalte sind unter anderem:

Digitales Reporting und elektronische Rechnungslegung

Beginnend mit 1.7.2030 wird die „Zusammenfassende Meldung“ durch ein digitales Echtzeit-Meldesystem ersetzt. Innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte (Lieferungen und sonstige Leistungen) müssen künftig auf Umsatzbasis elektronisch gemeldet werden und für diese Umsätze muss künftig eine elektronische Rechnung (Standard) ausgestellt werden, welche der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN16931) entspricht.

Änderungen für Plattformbetreiber

Betreiber digitaler Plattformen, auf denen kurzzeitige Vermietungen (max. 30 Nächte) oder Personenbeförderungsleistungen angeboten werden, werden künftig zu fiktiven Steuerpflichtigen. Dies bedeutet, die Plattformbetreiberin bzw. der Plattformbetreiber ist verpflichtet, die Umsatzsteuer zu melden und abzuführen, wenn dies die/der Leistende nicht selbst tut.

Ausnahmen bestehen für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie für Reiseveranstaltende, welche der Margenbesteuerung unterliegen. Diese Änderungen gelten ab dem 1.1.2030, wobei die Mitgliedstaaten freiwillig eine Umsetzung bereits ab dem 1.7.2028 vornehmen können.

Zentrale EU-Mehrwertsteuerregistrierung

Um den administrativen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ist im Rahmen von ViDA ab 1.7.2028 vorgesehen, dass sich im Binnenmarkt tätige Unternehmen künftig für den gesamten EU-Raum nur noch einmalig in einem EU-Staat für mehrwertsteuerliche Zwecke registrieren lassen müssen. Dadurch sollen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen administrativ entlastet werden.

Stand: 25. Mai 2025

Bild: The Little Hut - stock.adobe.com

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